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   LAG Hessen, 04.01.1990 - 12 TaBV 69/89   

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https://dejure.org/1990,2974
LAG Hessen, 04.01.1990 - 12 TaBV 69/89 (https://dejure.org/1990,2974)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04.01.1990 - 12 TaBV 69/89 (https://dejure.org/1990,2974)
LAG Hessen, Entscheidung vom 04. Januar 1990 - 12 TaBV 69/89 (https://dejure.org/1990,2974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kostenerstattung bei Wahlbewerber-Kosten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zwecks Zulassung einer Vorschlagsliste; Umfang der Rechte eines Betriebsratsmitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 20 Abs. 3 § 40 ; BGB § 823 Abs. 2
    Betriebsrat: Erstattung von Wahlwerber-Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.1990 - 12 TaBV 69/89
    Daher sei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geboten, wenn - entgegen der vom zuständigen Postamt mitgeteilten zweitägigen Postlaufzeit - ein Brief von Aachen zum Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Kammern Köln) statt 2 Tage 4 Tage Beförderungszeit brauche (zum Vorigen: BAG, Beschluss vom 24.11.1977 - 5 AZR 50/77 -, AP Nr. 1 zu § 233 ZPO 1977 - ferner: BVerfG, NJW 1977, 1233 , m.w.N.).
  • BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74

    Kostentragungspflicht bei Durchführung eines Beschlussverfahrens des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 04.01.1990 - 12 TaBV 69/89
    Demgemäß ist anerkannt, dass der Wahlvorstand nicht nur Freistellung von unmittelbaren Wahlkosten (z.B. für wahlerforderliche Materialien, soweit nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt) verlangen kann, sondern auch von Folgekosten der Wahl (hier: Kosten eines aufgrund eines Wahlvorstandsbeschlusses zwecks Interessenwahrnehmung beauftragten Rechtsanwalts) freizustellen ist (BAG, Beschluss vom 21.11.1974 - 1 ABR 16/74 -, AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972 (unter III 2 d. Gr.)).
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